Sind Ihre Schnelltests auch zum „Freitesten“ aus der Quarantäne geeignet?
Unsere PCR- und Schnelltest sind dazu geeignet Ihre Isolations- bzw. Quarantänedauer zu verkürzen. Folgende Details sind zu beachten:
Entlassung aus der Isolation für Infizierte:
Für eine positiv getestete Person endet die Absonderung frühestens nach Ablauf von fünf Tagen (also am sechsten Tag), sofern die Person zu diesem Zeitpunkt bereits seit 48 Stunden keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweist. Die Absonderung kann also nach Ablauf des fünften Tages nur enden, wenn bereits am vierten und fünften Tag keine Symptome mehr vorlagen.
Bei Vorliegen von Symptomen verlängert sich die Absonderungsdauer über die fünf Tage hinaus entsprechend.
Die Absonderung endet in jedem Fall spätestens nach Ablauf von zehn Tagen (also am elften Tag), und zwar zu diesem Zeitpunkt dann unabhängig davon, ob noch Symptome vorliegen oder nicht.
Eine negative Testung ist zur Beendigung der Absonderung in keinem Fall mehr erforderlich.
Wenn das positive Testergebnis auf einem durch geschultes Personal vorgenommenen PoC-Antigentest beruhte, gilt eine Ausnahme: Hier kann mit dem ersten nach dem positiven PoC-Antigentest vorgenommenen PCR-Test die Absonderung beendet werden, wenn dieser PCR-Test negativ ausfällt. Ein positiver PoC-Antigentest kann also sofort mit einem negativen PCR-Test widerlegt werden.
Wer muss in Quarantäne:
Absondern müssen sich folgende Personengruppen:
- positiv getestete Personen
- Covid-19-Krankheitsverdächtige
Die Pflicht zur Absonderung gilt für die genannten Personen unmittelbar aufgrund der Absonderungsverordnung. Eine entsprechende Aufforderung des Gesundheitsamts ist nicht erforderlich, die betroffenen Personen müssen sich ohne weitere Aufforderung unverzüglich in der Absonderung begeben.